Allgemeine Tarife pro Beratungstermin
Die Tarife für die Inanspruchnahme der psychologischen und juristischen Beratung richten sich nach den monatlichen Einkünften des Haushaltes der-/des Anfragenden, d.h Nettoeinkommen, Sozialbeihilfen, Kindergeld, Alimente ist „Geld zum Unterhalt“. Nach einer Trennung zahlt ein Partner dem anderen Alimente. Mit dem Geld sollen die gemeinsamen Kinder versorgt werden., Mieteinnahmen oder andere.
Für Minderjährige ist die Beratung kostenfrei.
Für Opfer von aktenkundig gemachten Straftaten gelten andere Modalitäten für die Kostenbeteiligung.
Bei Wohnsitz außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird ein Tarif von 55€ pro Beratungs- oder Therapiegespräch berechnet.
Tarife für Arztleistungen
Die Tarife für die Inanspruchnahme einer medizinischen Beratung sind variabel je nach Krankenkassen-Status und Art der durchgeführten Beratung/Untersuchung.
Laborkosten aufgrund von zusätzlichen Blutuntersuchungen oder Abstrichen müssen zusätzlich beglichen werden. Eine Rechnung wird Ihnen zugestellt.
Die Beherbergung im Frauenhaus kostet
- 15€/Frau pro Nacht
- 6€/Kind pro Nacht
Die Kosten decken Beherbergung, Begleitung sowie Grundnahrungsmittel.
Falls Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, kann ein Antrag beim Sozialamt für die Kostenübernahme gestellt werden.