Allgemeine Tarife pro Beratungstermin
Die Tarife für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung richten sich nach dem Netto-Einkommen der/des Anfragenden.
Tarif pro Termin | Einkommen alleinlebend | Einkommen 2-Personen-Haushalt | Einkommen 3-Personen-Haushalt und mehr |
20€ | > 1800€ | > 2500€ | > 900€/Haushaltsmitglied |
15€ | 1300-1800€ | 2000-2500€ | 800-900€/ Haushaltsmitglied |
10€ | 1100-1299€ | 1700-1999€ | 650-799€/ Haushaltsmitglied |
5€ | 900-1099€ | 1300-1699€ | 550-649€/ Haushaltsmitglied |
2€ | < 900€ | < 1300€ | < 550€/ Haushaltsmitglied |
Für Minderjährige ist die Beratung kostenfrei.
Für Opfer von aktenkundig gemachten Straftaten gelten andere Modalitäten für die Kostenbeteiligung.
Bei Wohnsitz außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird ein Tarif von 20€ pro Beratungs- oder Therapiegespräch berechnet.
Tarife für Arztleistungen
Die Tarife für die Inanspruchnahme einer medizinischen Beratung sind variabel je nach Krankenkassen-Status und Art der durchgeführten Beratung/Untersuchung.
Laborkosten aufgrund von zusätzlichen Blutuntersuchungen oder Abstrichen müssen zusätzlich beglichen werden. Eine Rechnung wird Ihnen zugestellt.
Die Beherbergung im Frauenhaus kostet
- 15€/Frau pro Nacht
- 6€/Kind pro Nacht
Die Kosten decken Beherbergung, Begleitung sowie Grundnahrungsmittel.
Falls Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, kann ein Antrag beim Sozialamt für die Kostenübernahme gestellt werden.