Frauenhaus
Das Frauenhaus ist eine Zufluchtsstätte für Frauen, die seelische, körperliche und/oder sexuelle Gewalt erleben und ihre Wohnung verlassen müssen oder sich in ihrer Wohnung nicht mehr sicher fühlen.
Aufgenommen werden Frauen und deren Kinder, die aus einer häuslichen Gewaltsituation fliehen und dies unabhängig von Glaubensgruppe, Nationalität und Gesellschaftsschicht.
Die Aufnahme im Haus und die Begleitung durch das Personal bieten vielfältige Unterstützung:
- psychosoziale, administrative und juristische Beratung und Begleitung durch eine Sozialarbeiterin
- Unterstützung im Alltag durch eine Wohnbegleiterin
- ein eigenes Zimmer
- Gemeinschaftsräume: Küche, Wohnzimmer, Bad
Was wird benötigt bei einem Einzug ins Frauenhaus?
Wenn der Einzug ins Frauenhaus geplant werden kann, ist es hilfreich, die wichtigsten Dokumente/Dinge bereits mitzubringen, wie z.B.
- Personalausweis
- Bankkarte
- persönliche Dokumente
- Krankenkassenvignetten
- Bargeld
- Kleidung
- andere Dinge, die für sie und die Kinder wichtig sind
Wie verläuft die Kontaktaufnahme?
Zum Schutz der dort lebenden Frauen ist die Adresse des Frauenhauses geheim. Eine erste Kontaktaufnahme kann unter der Telefonnr. 0032 87 554077 erfolgen. Bei dem ersten Telefongespräch wird nach einer kurzen Schilderung der Situation ein Treffpunkt für ein Erstgespräch vereinbart. Es ist ebenfalls möglich sich an die Beratungsstelle zu wenden.
Wie gestaltet sich die Begleitung der Kinder?
Das Frauenhaus bietet ebenfalls Schutz für die Kinder. Da auch die Kinder unter der Gewalterfahrung leiden, bietet das Frauenhaus eine professionelle Begleitung der Kinder durch die Wohnbegleiterin.
Die Kinder besuchen weiterhin die Schule oder den Kindergarten. Gegebenenfalls werden sie in einer neuen Schule angemeldet.
Welche ist die Zeitdauer des Aufenthalts?
Jede Frau bestimmt selbst, wie lange sie den Schutz des Hauses braucht. Die Dauer des Aufenthaltes hängt aber auch von den persönlichen Zielen und Plänen jeder Frau ab. Die Aufenthaltsdauer erstreckt sich von einigen Tagen über Monate bis maximal einem halben Jahr (Ausnahmen sind bis zu einem Jahr möglich).